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Warndienst Schilf-Glasflügelzikade/ Stolbur / SBR

Aktivität Zikaden

Die warme und sonnige Witterung am Wochenende hat zu einer deutlich stärkeren Zikadenaktivität und höheren Fangzahlen auch in weiteren Gebieten geführt. Diese Woche ist es wieder kühler und feuchter, so dass mutmaßlich Aktivität der Zikaden nachlässt. Teilweise sind die Flächen aufgrund der Nässe auch nicht befahrbar.

Folgebehandlungen in bewarnten Gebieten

Der Warndienstaufruf gilt auch für Folgebehandlungen. Bewirtschafter in Gebieten mit Warndienstaufruf dürfen eigenständig entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und wie oft (im Rahmen der Zulassungen) nach der Erstbehandlung eine weitere Behandlung erfolgt. Die Anwendungsbestimmungen sind unbedingt zu beachten, einschließlich Drainageauflagen und Mindestabständen zwischen Behandlungen.

Empfehlungen für die Folgebehandlung (jeweils 14 Tage nach der ersten Behandlung):

In Zuckerrüben:

ohne Drainage: 0,25 Carnadine 200 + 0,15 Kaiso Sorbie

mit Drainage: 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

In Konsumkartoffeln:

ohne Drainage: 0,5 Sivanto Prime + 0,05 Decis forte

mit Drainage: 0,25 Danjiri + 0,075 Karate Zeon

In Gemüse (Arten mit Notfallzulassung) und Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) bitte Fachberatung anfordern.

 

Gebiete mit Warndienstaufruf

Der Warndienstaufruf wird aufgrund der weiteren Entwicklung der Zikaden auf Gebiete mit Höhenlagen bis ca. 400 bis 500 m nördlich der Autobahn A8 ausgeweitet. Südlich der A8 gilt der Warndienstaufruf auch für die Filderebene und das Albvorland im Landkreis Esslingen und östlich davon. Die Erstbehandlung kann je nach Gebiet auch noch etwas geschoben werden.

Es gibt zahlreiche Flächen, wo aufgrund geringer Zikadenaktivität und schlechter Befahrbarkeit eine Behandlung nach Pfingsten noch vollkommen ausreichend ist. Der Warndienstaufruf bedeutet lediglich, dass behandelt werden darf und kein Aufruf sofort zu behandeln. Über den Behandlungszeitpunkt entscheidet der Landwirt.

Empfehlungen für die Erstbehandlung:

In Zuckerrüben:

ohne Drainage: 0,25 Sivanto Prime (bis BBCH 19) + 0,075 Decis forte

mit Drainage: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

In Konsumkartoffeln:

ohne und mit Drainage: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

In Gemüse (Arten mit Notfallzulassung) und Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) bitte Fachberatung anfordern.

 

Gebiete mit eingeschränktem Warndienstaufruf

Im Oberen Gäu und Albvorland südlich der A8 (Landkreis Reutlingen und westwärts), nördlicher Schwarzwald und angrenzende Täler mit Höhenlagen bis ca. 400 bis 500 m erfolgt ein eingeschränkter Warndienstaufruf. Hier dürfen alle Notfallzulassungen genutzt werden, ausgenommen Sivanto Prime in Zuckerrüben und Konsumkartoffeln.

In Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) und Freilandgemüse (Arten mit Notfallzulassung) dürfen auch Notfallzulassungen von Sivanto Prime genutzt werden.

Die Empfehlung ist je nach Zikadenaktivität am Wochenende oder nach Pfingsten bei wärmeren Temperaturen und befahrbaren Flächen zu behandeln:

In Zuckerrüben:

ohne Drainage: Carnadine 200 + 0,075 Decis forte

mit Drainage: 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon

In Konsumkartoffeln:

ohne und mit Drainage: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon

In Gemüse (Arten mit Notfallzulassung) und Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) bitte Fachberatung anfordern.

Gebiete ohne Warndienstaufruf

Für weitere Gebiete (z. B. Raum Heidenheim, Ulm, Biberach, Sigmaringen, Baar, Hegau, Bodenseeregion, Schwäbische Alb) erfolgt aufgrund der höheren Lage, teilweise auch aufgrund ausgebliebenen Schäden in den Vorjahren, noch kein allgemeiner Warndienstrauf. Für Pflanzkartoffeln kann auch in diesen Gebieten nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsamt ein Warndienstaufruf speziell für die Nutzung der Notfallzulassungen gegen Glasflügelzikaden ausschließlich in Pflanzkartoffeln (mit amtlicher Anerkennung) erfolgen.