Seit der großen Verwaltungsreform 2005 sind die Landwirtschaftsämter in die 35 Landratsämter eingegliedert und den zuständigen Regierungspräsidien unterstellt.
Neben der Durchführung der hoheitlichen Aufgaben ist das Landwirtschaftsamt für die Beratung der Landwirte sowie für die Aus- und Weiterbildung in Land- und Hauswirtschaft zuständig: Etwa 22.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche werden von 604 landwirtschaftlichen Betrieben im Haupt- und Nebenbetrieb bewirtschaftet.
In der heutigen Zeit werden große Anforderungen an die Landwirtschaft gestellt. Umwelt-, Tier- und Naturschutz nehmen bei steigender Produktivität einen immer höheren Stellenwert ein. Das Landwirtschaftsamt erfüllt dabei eine wichtige Funktion in der Umsetzung einer umweltgerechten Produktion und bearbeitet eine Vielzahl von Förderungsmaßnahmen der EU, vom Bund und vom Land sowie den zugehörigen Kontrollaufgaben.
Darüber hinaus leistet das Landwirtschaftsamt einen großen Beitrag zur Verbraucheraufklärung für eine gesunde Ernährung und bietet eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel über die Fachschule für Landwirtschaft, Beratung von Auszubildenden im Beruf Landwirt, oder die Ausbildung von Beamten für den höheren landwirtschaftstechnischen Dienst.