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Förderung und Ausgleichsleistungen

Nachfolgend erhalten Sie Informationen rund um das Thema Förderung und Ausgleichsleistung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte entweder an den rechts dargestellten allgemeinen Kontakt des Landratsamtes Böblingen oder an den Ansprechpartner, der unter der Rubrik Gemeinsamer Antrag zu finden ist. 

Förderprogramme des Landes für Investitions- und Diversifizierungsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben

Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderprogrammes können zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert werden.
Hierfür können im Einzelfall Zuschüsse auf die einzelbetrieblichen Investitionskosten gewährt werden. Förderfähig sind insbesondere Investitionsmaßnahmen, die im Bereich der Tierhaltung die Erfüllung besonderer Anforderungen im Tierschutz ermöglichen. So kann beispielsweise im Einzelfall ein Stall, der besonders tiergerecht ausgestaltet wird, gefördert werden.
An den Betriebsleiter sowie das Investitionsvorhaben werden bestimmte Anforderungen gestellt, so dass einer Antragstellung immer eine einzelbetriebliche Beratung vorausgehen muss. Die Antragstellung und Beratung über die Förderungsmöglichkeiten erfolgt über das Landwirtschaftsamt.

Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ausgleichsleistungen

Die Informationen zum Gemeinsamen Antrag können Sie unter folgendem Link aufrufen: Gemeinsamer Antrag
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen für 2025 z.B. die Erläuterungen und die Konditionalitäten-Broschüre nicht mehr zugesendet werden.
Informationen zu FIONA erhalten Sie auf FIONA - Infodienst.

Informationsveranstaltung

Den Mitschnitt der aktuellen Informationsveranstaltung zum Gemeinsamen Antrag, die auch online verfolgt werden konnte, ist hier eingestellt:
Infoveranstaltung 2025

„profil (bw)“ - Die App des Ministeriums Ländlicher Raum (MLR)

Mit der App „profil (bw)“ haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe von entsprechenden Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten der beantragten Flächen des Gemeinsamen Antrages Baden-Württemberg beizutragen und spätere Abzüge zu vermeiden. Gibt es zu einzelnen Antragsflächen seitens der prüfenden Stellen noch Klärungsbedarf oder die Aufforderung für die Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland Kennarten nachzuweisen, werden Aufträge in der App „profil (bw)“ bereitgestellt. Nach der Anmeldung in der App können Sie die geforderten Nachweise für diese Aufträge erbringen, indem Sie Fotos über die App erstellen und diesen den Aufträgen zuweisen. Die Aufträge werden dann über die „App profil (bw)“ bei Ihrer zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht. 
Genauere Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie hier.