Zur Rückmeldung von Änderungen bei der FAKT-Herbstbegrünung und/oder der ÖVF-Zwischenfrüchte stellt das Amt dieses Formular zur Verfügung. Damit soll gewährleistet werden, dass es keine Missverständnisse über ab- und angemeldete Flurstücke/Schläge gibt. Bitte beachten Sie, dass der mit der Abgabe des Gemeinsamen Antrags beantragte Umfang nicht überschritten werden kann.
Außerdem sollten Sie bei Abmeldungen von ÖVF-Zwischenfrüchte überprüfen, dass die 5 % ÖVF weiterhin
eingehalten werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir in 2021 bedingt durch die Corona-Pandemie leider keine Informationsveranstaltungen für Sie abhalten können, haben wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen zum Gemeinsamen Antrag 2021 in einer Präsentation zusammengefasst.
Die einzelnen Folien sind besprochen; Sie können diese per Mausklick oder Betätigen der Enter-Taste im für Sie angenehmen Tempo durchschauen.
Sollten Sie darüber hinaus spezifische Fragen zur Antragstellungen haben, setzen Sie sich gerne mit dem/der für Sie zuständigen GA-Sachbearbeiter/in in Verbindung.
Auf eine erfolgreiche Antragstellung 2021,
Ihr GA-Team aus Böblingen