Antragstellung Futtermittelhilfe 2026

Die diesjährige Dürre hat in großen Teilen Baden-Württembergs zu Futtermangel in Futterbaubetrieben geführt. Das Hilfsprogramm ‚Futtermittelhilfe 2026‘ unterstützt besonders betroffene Betriebe. Mehrkosten für notwendige, dürrebedingte Zukäufe von Grobfutter für Raufutterfresser einschließlich der Transportkosten sollen teilweise ausgeglichen werden.

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Antragstellung

Anträge können vom 19. Oktober bis zum 30. November 2026 gestellt werden. Die Bewilligung erfolgt nicht nach der Reihenfolge des Antragseingangs; die Antragsfrist kann vollständig ausgeschöpft werden. Nachweise können bis zum 31. Januar 2027 nachgereicht werden.

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Die Anträge auf Futtermittelhilfe 2026 können Sie postalisch versenden an:

Landratsamt Böblingen - Untere Landwirtschaftsbehörde
Marina Walter
Parkstraße 16
71034 Böblingen

oder per Mail an ma.walter@lrabb.de senden.