Raps
Im Moment zeigt sich an einigen Schlägen ein verstärkter Zuflug von Rapsgflanzkäfern. Der Raps befindet sich aktuell im
Knospenstadium, vereinzelt gehen schon die ersten Blüten auf. Im Knospenstadium kann der Rapsglanzkäfer deutliche Schäden
hervorrufen. Sobald die Blüten aufgehen (vermutlich über Ostern), besteht durch den Rapsglanzkäfer keine Gefahr mehr.
Deshalb kontrollieren Sie den Befall an den Pflanzen (an 5 Stellen im Schlag jeweils 5 Pflanzen). Die Schadschwelle liegt hier
bei
· > 10 Käfer pro Pflanze bei guten Rapsbeständen oder
· > 5 Käfer pro Pflanze bei schwachen Rapsbeständen.
Bei Überschreitung der Schadschwelle können z.B. die B4-Mittel Mospilan SG, Danijri, Mavrik Vita oder Evure eingesetzt werden.
Bei Mospilan SG /Danjiri besteht die Gefahr, dass die Grenzwerte im Honig schnell überschritten werden. Achten Sie deshalb darauf, das
Mittel in den Abendstunden zu spritzen und möglichst vor der Blüte.
Achtung: Bei der Zugabe von Azolfungiziden verändert sich die Bienengefährlichkeit der Insektizide!
Der Raps zeigt oft Frostrisse. Bei der derzeit wüchsigen Witterung sollten diese aber schnell verkorken und die Gefahr für
Boytritis ist gering. Für die typische Fungizid-Blütenspritzung gegen Sclerotinia ist es aktuell noch zu früh. Lediglich in
weit entwickelten Beständen mit starken Frostrissen kann über eine vorgezogene Blütenbehandlung nachgedacht werden. Als
Entscheidungshilfe können Sie auch das Prognosemodell unter www.isip.de nutzen.
Eine Behandlung ist nur bei Überschreitung der Schadschwellen nötig! Bitte achten Sie besonders in den Schutzgebieten auf die
Einhaltung des IPS+ und dokumentieren Sie im Falle einer Behandlung die Überschreitung der Schadschwelle. Die Dokumentation kann z.B.
mit diesem Formblatt erfolgen:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/site/pbs-bw-mlr/get/documents_E551782550/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Ackerbau_DL/A_Rapssch%C3%A4dlinge%20-%20Dokumentation%20der%20%C3%9Cberwachungsma%C3%9Fnahmen.pdf
Wintergetreide
Die Wintergerste befindet sich im Schossbeginn. Bei der Wintergerste empfiehlt es sich, jetzt einen Wachstumsregler einzusetzen (z.B.
Moddus, Moddevo, Countdown NT etc.).
Der Weizen beginnt er sich zu strecken. Die meisten Weizensorten haben eine gute Standfestigkeit. Deshalb kann aus unserer Sicht mit
Wachstumsregler noch abgewartet werden, evtl. kann dieses Jahr im Weizen komplett auf einen Wachstumsregler verzichtet werden (standfesten
Sorten, wenig bis keine organische Düngung (geringe Nachlieferung aus dem Bodenvorrat), geringe Bestandesdichte z.B. wegen später
Saat). In den IPSplus-Schutzgebieten kann damit die Wahlmaßnahme „Verzicht auf Wachstumsregler in Getreide“
eingehalten werden.
In Roggen und Dinkel (v.a. langstrohige Sorten) kann ein Einsatz von Wachstumsregler sinnvoll sein. Im Dinkel ist die Mittelauswahl sehr
eingeschränkt. Hier haben nur Manipulator, Countdown NT, Moddus, Camposan Top oder Prodax eine Zulassung.
Der Krankheitsdruck ist ebenfalls durch die trockene Witterung im Moment nicht hoch und es sind noch keine Fungizidmaßnahmen
nötig. Die Krankheiten auf den unteren, absterbenden Blättern sind nicht ertragsrelevant.
Sommergetreide
Kontrollieren Sie die Bestände regelmäßig auf auflaufende Unkräuter.
In der Sommergerste kann bei auftretenden Ungräsern mit 0,9-1,2 l/ha Axial 50 behandelt werden. Im Hafer steht aktuell kein
Gräsermittel zur Verfügung. Gegen Unkräuter kann auf bewährte Mittel wie z.B. Biathlon 4D oder Pointer Plus gesetzt
werden. Bei Unkräutern kann aber häufig mit der Behandlung noch abgewartet werden, da diese vielerorts jetzt erst auflaufen.
Wenn Sie die die Möglichkeit haben, bietet sich bei den derzeitigen Bodenbedingungen auch der Einsatz eines Striegels an. Auf
Flächen mit moderatem Unkrautdruck kann dadurch evtl. komplett auf eine Herbizidmaßnahme verzichtet werden.
Veranstaltungen
Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Pflanzenschutz
20. April 2022, 10 Uhr in Gäufelden-Tailfingen
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz der Landratsämter Böblingen und Tübingen lädt alle Landwirte und
Interessierte zur Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Pflanzenschutz am Mittwoch, 20. April 2022, um 10 Uhr auf dem Zentralen
Versuchsfeld in Gäufelden-Tailfingen ein.
Im Mittelpunkt stehen die aktuell anstehenden Maßnahmen in Getreide, Raps und Körnerleguminosen sowie die aktuell angebauten
Sorten. Die Veranstaltung wird als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.
Anmeldungen bitte mit Name, Anschrift und E-Mail-Adresse unter Tel. 07031 663-2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de.
Das Versuchsfeld ist wie folgt zu erreichen: Von Herrenberg in Richtung Gäufelden bis zur Ausfahrt „Öschelbronn /
Tailfingen“. Dann links ab in Richtung Tailfingen und in den ersten asphaltierten Feldweg rechts abbiegen.