Allgemeinverfügung zur Sperrfristverschiebung auf Grünland und Dauergrünland

Das Landratsamt Böblingen hat die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland mit einer Allgemeinverfügung um 14 Tage verschoben. Der Verbotszeitraum im kommenden Winter ist somit vom 15. November 2026 bis zum 14. Februar 2027. Die Verschiebung gilt auf allen Grünland- und Dauergrünlandflächen des Landkreises mit Ausnahme von Nitratgebieten und von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten.

Die Allgemeinverfügung ist über folgenden Link einzusehen:

Bekanntmachungen | Landkreis Böblingen

https://www.lrabb.de/Aktuelles/bekanntmachungen

 

Hintergrund: In den vergangenen Jahren haben viele viehhaltende Betriebe im Landkreis eine Ausnahmegenehmigung zur Sperrfristverschiebung beantragt. Die Verlängerung der Ausbringungsperiode war unter Berücksichtigung von Witterungs- und Vegetationsverlauf fachlich begründet und entsprach den Vorgaben der geltenden Düngeverordnung.

Bei Nachfragen zur Allgemeinverfügung können Sie sich an Frau Häfner und Herr Dreßen wenden

 

Frau Häfner

07031-663 2372

m.haefner@lrabb.de

 

Herr Dreßen

07031-663-2370

s.dressen@lrabb.de

Lesezeit:
  • Teilen