Warndienst Schilfglasflügelzikade (SGFZ) Stolbur/SBR 23. Mai 2025
Die SGFZ wurde jetzt an weiteren Fallen im Rheintal, im Kraichgau, im Strohgäu, im Heckengäu, im Unterland und der Raum Backnang mit mehreren Zikaden pro Falle in Zuckerrüben gefangen und bestätigt. Es findet also bereits ein deutlicher Anstieg statt. In anderen Fallen im Gebiet wurden keine bis wenige Zikaden gefunden. Eine Behandlung mit Insektiziden gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren wird hiermit für die Rheinebene, den Kraichgau, das Strohgäu, das Heckengäu, das Unterland und den Raum Backnang/Waiblingen entsprechend der Notfallgenehmigungen freigegeben.
Die Situation kann auf einzelnen Schlägen sehr unterschiedlich sein, so dass jeder Landwirt selbst entscheiden muss, ob er diese Woche schon behandelt oder noch abwartet. Auch kommende Woche werden zu Wochenbeginn und gegen Ende der Woche günstige Zeiträume für eine erste Behandlung gesehen. Trotzdem ist die Witterung aktuell eher schwierig und bietet nur wenige geeignete Spritzfenster mit wenig Wind und warmer Temperatur. Auf die Einhaltung der guten fachlichen Praxis und die Anwendungsbestimmen ist zu achten.
Empfohlen werden in Zuckerrüben für die erste Behandlung: 0,25 Sivanto Prime + 0,075 Decis forte (an Gewässern wegen der Gewässerabstände statt Decis forte 0,075 Karate Zeon) bzw. auf drainierten Flächen 0,25 Mospilan SG + 0,075 Karate Zeon.
In Kartoffeln wird für die erste Behandlung sowohl auf drainierten als auch nicht drainierten Flächen empfohlen: 0,2 Carnadine 200 + 0,075 Karate Zeon
Für einige Gemüsearten werden die Notfallzulassungen noch im Laufe des Tages erwartet. Behandlungen sind dann ebenfalls gemäß den Notfallzulassungen im bewarten Gebiet zulässig. In allen anderen Gebieten sind entweder noch keine oder nur einzelne Zikaden unterwegs. Eine Behandlung würde hier kaum Glasflügelzikaden treffen, sondern zum jetztigen Zeitpunkt überwiegend wirkungslos bleiben. Daher erfolgt für Hohenlohe und das Bauland bis zum Taubertal, die Filderebene und das Obere Gäu noch kein Warndienstaufruf.
Eine Behandlung gegen Glasflügelzikaden ist damit außerhalb der oben genannten Gebiete aufgrund des Vorbehaltes eines Warndienstaufrufes bei den Notfallgenehmigungen noch nicht zulässig.
Im Landkreis Böblingen dürfen alle Flächen nördlich der A8 behandelt werden. Auch auf diesen Flächen ist es empfehlenswert, vor der Ausbringung die Zikadenaktivität zu kontrolliert und evtl. mit Behandlungen noch abzuwarten.
Südlich der A8 muss auf auf einen erneuten Warndienstaufruf gewartet werden.
Behandlungen gegen Blattläuse sind bei Bedarf unabhängig davon möglich.
Da blühende Bestände (z.B. auch blühende Winde) mit bienengefährlichen Mitteln oder Mischungen aus Insektiziden nicht behandelt werden dürfen, müssen diese Unkräuter vor der Anwendung beseitigt werden oder die blühenden Bereiche von der Behandlung ausgespart werden.
Bei Arbeiten in behandelten Beständen sind z.B. bei der Entfernung von Schosserrüben lange Arbeitskleidung, feste Schuhe und Handschuhe zu tragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landwirtschaftsamt.