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Flächendeckender Wasserschutz

Messung der Nährstoffbelastung aus der Landwirtschaft am Taubbach bei Banzenweiler

Nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sollen das Grundwasser und die Oberflächengewässer europaweit das Umweltziel „guter Zustand“ erreichen.

Forelle Bei Oberflächengewässern beinhaltet der „gute Zustand“ einen guten ökologischen und chemischen Zustand. Der „gute Zustand“ ist erreicht, wenn die gewässertypenspezifischen Lebensgemein- schaften nur geringe Abweichungen vom natürlichen Zustand zeigen. Diese geht oft einher mit wenig abwechslungsreicher Gewässerstruktur (Begradigung), fehlender Durchgängigkeit und Abflussregulierung (Stauwehre) oder erhöhten Nährstoffgehalten (vor allem Phosphat). Für Schadstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel und Schwermetalle) dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschritten werden.

Beim Grundwasser setzt sich der „gute Zustand“ aus den Komponenten guter chemischer und guter mengenmäßiger Zustand zusammen. Der gute chemische Zustand ist erreicht, wenn bestimmte Qualitätsnormen für Schadstoffe (z. B. aus landwirtschaftlicher Sicht Nitrat und Pflanzenschutzmittel) eingehalten werden. Der gute mengenmäßige Zustand ist erreicht, wenn die Entnahme von Grundwasser die Neubildung nicht übersteigt.

Bearbeitungsgebiete in BW Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)  ist der rechtliche Rahmen für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer in den Mitgliedsstaaten der EU. Der flussgebiets- bezogene und fachübergreifende Ansatz der WRRL erfordert umfangreiche Abstimmungen mit Nachbarländern, Nutzern der Wasserkraft, Industrie, Schifffahrt, Trinkwasserversor- gung, Landwirtschaft, Fischerei sowie dem Denkmal- und Naturschutz.

In Baden-Württemberg wurden sechs Bearbeitungsgebiete abgegrenzt, denen einzelne Oberflächenwasserkörper (Einzugsgebiete kleinerer Gewässer) und Grundwasser- körper zugeordnet sind. Für jeden einzelnen Wasserkörper ist der „gute Zustand“ zu erreichen.

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