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Ackerbauinfos

Raps
Nachdem sich die Wettervorhersage nun geändert hat, deutet die aktuelle 
Vorhersage auf einen baldigen Zuflug der Rüssler hin. Stellen Sie daher, falls noch 
nicht geschehen, zügig Ihre Gelbschalen auf den Rapsschlägen auf. 
Die Gelbschalen sollten sauber und von leuchtend gelber Farbe sein, damit diese 
auch fängig sind und ein repräsentatives Ergebnis erzeugen. Verwenden Sie zum 
Schutz von Nützlingen ein Abdeckgitter. 
Die Schadschwelle liegt beim: 
gefleckten Kohltriebrüssler bei 15 Stück 
großen Rapsstängelrüsser bei 5 Stück pro Gelbschale in drei Tagen. 


IPSplus – Für Flächen im Landschaftsschutz, Vogelschutz und FFH-Gebiet

Auf Rapsflächen in oben genannten Gebieten müssen Gelbschalen aufgestellt 
werden. Bis 2 ha eine, bis 10 ha zwei und für jede weitere angefangene 10 ha eine 
weitere Gelbschale. Die Fänge sind laut Anhang oder in anderer tabellarischer Form 
zu dokumentieren.




FFH-Gebiete
Auf Grünlandflächen in FFH-Gebieten ist der Einsatz von Herbiziden sowie von
Insektiziden, die für Bienen (B1, B2 und B3) oder andere Bestäuberinsekten (NN410) 
gefährlich sind, verboten. 
Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Flächen für Saat- und 
Pflanzgutvermehrung, zum Garten-, Obst- und Weinbau sowie zum Anbau von 
Hopfen und anderen Sonderkulturen.
Auf Ackerflächen soll durch freiwillige Vereinbarungen bis zum 30. Juni 2024 eine 
Bewirtschaftung ohne Herbizide sowie Insektizide mit B1-, B2- und B3- oder NN410-
Einstufung erreicht werden. Derzeit sind, wie auf allen Flächen in FFH-Gebieten, 
neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutz zusätzlich die 
landesspezifischen Vorgaben des Landes Baden-Württemberg einzuhalten.
Die Pflicht- und Wahlmaßnahmen sind auf den LTZ-Seiten eingestellt:


https://ltz.landwirtschaftbw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz?QUERYSTRING=
Pflichtma%26szlig%3Bnahmen

Konventionelle Ackerbaubetriebe sollten sich jetzt schon Alternativen überlegen. 
Kleinräumigere Flächen oder Randbereiche könnten beispielsweise interessant sein 
für eine ökologische Aufwertung durch z. B. die Ansaat mehrjähriger 
Blühmischungen.


Düngung
Bitte denken Sie vor der ersten Düngung an die Düngebedarfsermittlung und an die 
Aufzeichnung der Düngungsmaßnahme spätestens 2 Tage nach der Düngung

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