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Ackerbauinfos

Raps

Für die Anwendung von Kerb Flo oder Milestone ist es derzeit noch zu warm und zu trocken. Diese Mittel sollten erst angewendet werden, wenn die Temperaturen im Tagesdurchschnitt sicher unter 10 °C fallen. Gute Bodenfeuchte bzw. Niederschläge nach der Aufbringung sorgen dafür, dass das Mittel sicher in die Wurzelzone der Ungräser gelangt.

Crawler verträgt auch eine Anwendung unter etwas trockeneren Bedingungen, da hier der Wirkstoff über Blatt, Spross und Wurzeln aufgenommen wird.

 

Wintergetreide



In manchen Wintergetreidebeständen (vor allem nach Getreidevorfrucht) findet man trotz scheinbar optimaler Herbizidbehandlung noch einen starken Besatz mit Ackerfuchsschwanz. Durch die hohen Boden- und Lufttemperaturen kann es sein, dass die Wirkstoffe im Boden zu schnell abgebaut wurden und so von den Ungräsern nicht ausreichend aufgenommen wurden.

Jetzt noch vorhandener Ackerfuchsschwanz sollte vor allem in früh gesäter Wintergerste vor Winter noch bekämpft werden, Frühjahrsbehandlungen haben hier wenig Aussicht auf Erfolg.



Möglichkeiten der Spätbehandlung in Wintergerste:

  • 0,9 l/ha Axial
  • 2,5 – 3,5 l/ha Carmina 640 oder 3,0 l/ha Lentipur (Achtung: keine Anwendung auf drainierten Flächen!)

Zusätzliche Möglichkeit in Winterweizen und Triticale:

  • 1,2 l/ha Traxos

 

Düngung



Wir befinden uns seit 01. November auch auf Grünland in der Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel! Diese endet wie für Ackerland am 31.01.2021.

Für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost beginnt die Sperrfrist am 01. Dezember und endet am 15. Januar!



Bitte achten Sie bei der Düngung (vor allem auch bei Festmist) auf die Einhaltung des 5 m –Gewässerrandstreifens entlang von Gewässern von wasserwirtschaftlicher Bedeutung!

Informationen und Merkblätter finden Sie hier:

 

FAKT-Vorantrag

Alle, die 2021 wieder FAKT-Maßnahmen neu beantragen oder verlängern möchten, müssen zwischen dem 02.11.2020 und dem 15.12.2020 einen FAKT-Vorantrag in FIONA stellen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.



Begrünung/Zwischenfrucht

Ab 21. November dürfen die ersten FAKT-Begrünungen umgebrochen werden. In den beiden Tabellen finden Sie eine Übersicht, ab wann welche Maßnahme durchgeführt werden darf:

FAKT


 

€/ha

Beschränkung

Aussaat

bis

Saatgut

Mulchen

ab

Einarbeitung

Nutzung

E 1.1 Begrünung

70

 

15. Sep.

Keine landw.

Kulturplanze in Reinsaat

21 .Nov.

 

Keine

E 1.2 Begrünungsmischungen

90

 

31. Aug.

Vorgegebene

Mischung

Keine

E 2.1 Brache-

Begrünung ohne ÖVF

710

Max.

7 ha/ Betrieb

Bis zu 10 ha

Möglich wenn weniger als 50 % der Ackerfläche

 

15. Mai

M1 / M2

 

 

 

 

 

 

21. Nov.

1. Sep. wenn Winterung folgt

Keine

15. Sep.

M3

E 7 Blüh-,Brut- und

Rückzugsflächen (Lebensräume

Für Niederwild)

540

Keine Begrenzung

Mindestschlaggröße 0,3ha

15. Mai

M3

16. Jan

16. Jan

Keine

F 1 Winterbegrünung

100

Nur in Kulisse möglich

31. Aug.

Vorgegebene

Mischung

16. Jan.

16. Jan.

Keine

ÖVF

 

Fak-

tor

Beschränkung

Aussaat

bis

Saatgut

Mulchen

ab

Einarbeitung

Sonstige Vorgaben

Brache

1

Kein PS

1 Apr.

 

1 Jul. bis 16 Nov.

1 Jan.

 

Brache mit Honigplanzen

1,5

Kein PS

Keine Nutzung

31 Mai

Zugelassene Fertigmischung wird empfohlen

1 Juli bis 16 Nov

1 Jan

1 Okt. Wenn Winterung folgt

 

Feldrand/Puffer-streifen

Waldrand auf Ackerland

1,5

Kein PS

Nutzung eigeschränkt möglich

 

 

Selbstbegrünung bzw.

Keine landw. Kulturpflanze in Reinsaat

Nutzung/

Mulchen ab

1 Jul. Bis 16 Nov

1 Jan

1 Aug wenn Winterung folgt

Min. 1 m max. 20 m

Nur auf Ackerstatus

Feldrand/Puffer-streifen auf

Grünland

1,5

 

Selbstbegrünung bzw.

Keine landw. Kulturpflanze in Reinsaat

 

Min.1m max.20m

Ackerstatus muss angrenzen

Leguminosen

1

Kein PS

15. Mai

Reinsaat oder

Mischungen

Leguminosen müssen im Bestand Überwiegen

Feinkörnige Leg. Können ganzjährig beerntet werden

 

15 (Grob-)

Bzw. 31 Aug.(Feinkörnig)

Drusch vor 15 Aug drei Tage zuvor beim LWA melden. Nach Leg Winterkultur oder Winterzwischenfrucht bis 15 Jan.

ÖVF Zwischen-früchte

0,3

Kein PS

Keine Nutzung im Antragsjahr

01 Okt

 

 

Min. 2 zugelassene Arten(Siehe Zulassungliste)

1 Art max 60 %

Jederzeit möglich

16. Jan.

 






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