Raps
Für die
Anwendung von Kerb Flo oder Milestone ist es derzeit noch zu warm und zu trocken. Diese Mittel sollten erst angewendet werden, wenn die
Temperaturen im Tagesdurchschnitt sicher unter 10 °C fallen. Gute Bodenfeuchte bzw. Niederschläge nach der Aufbringung sorgen
dafür, dass das Mittel sicher in die Wurzelzone der Ungräser gelangt.
Crawler
verträgt auch eine Anwendung unter etwas trockeneren Bedingungen, da hier der Wirkstoff über Blatt, Spross und Wurzeln
aufgenommen wird.
Wintergetreide
In manchen
Wintergetreidebeständen (vor allem nach Getreidevorfrucht) findet man trotz scheinbar optimaler Herbizidbehandlung noch einen starken
Besatz mit Ackerfuchsschwanz. Durch die hohen Boden- und Lufttemperaturen kann es sein, dass die Wirkstoffe im Boden zu schnell abgebaut
wurden und so von den Ungräsern nicht ausreichend aufgenommen wurden.
Jetzt noch
vorhandener Ackerfuchsschwanz sollte vor allem in früh gesäter Wintergerste vor Winter noch bekämpft werden,
Frühjahrsbehandlungen haben hier wenig Aussicht auf Erfolg.
Möglichkeiten der Spätbehandlung in Wintergerste:
- 0,9 l/ha Axial
- 2,5 – 3,5 l/ha Carmina 640 oder 3,0 l/ha Lentipur
(Achtung: keine Anwendung auf drainierten Flächen!)
Zusätzliche Möglichkeit in Winterweizen und
Triticale:
Düngung
Wir
befinden uns seit 01. November auch auf Grünland in der Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel! Diese endet
wie für Ackerland am 31.01.2021.
Für
Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost beginnt die Sperrfrist am 01. Dezember und endet am 15. Januar!
Bitte achten Sie
bei der Düngung (vor allem auch bei Festmist) auf die Einhaltung des 5 m –Gewässerrandstreifens entlang von Gewässern
von wasserwirtschaftlicher Bedeutung!
Informationen und Merkblätter finden Sie hier:
FAKT-Vorantrag
Alle, die 2021 wieder FAKT-Maßnahmen
neu beantragen oder verlängern möchten, müssen zwischen dem 02.11.2020 und dem 15.12.2020 einen FAKT-Vorantrag in FIONA
stellen! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
Begrünung/Zwischenfrucht
Ab 21. November dürfen die ersten
FAKT-Begrünungen umgebrochen werden. In den beiden Tabellen finden Sie eine Übersicht, ab wann welche Maßnahme
durchgeführt werden darf:
FAKT
|
€/ha
|
Beschränkung
|
Aussaat
bis
|
Saatgut
|
Mulchen
ab
|
Einarbeitung
|
Nutzung
|
E 1.1
Begrünung
|
70
|
|
15.
Sep.
|
Keine
landw.
Kulturplanze in
Reinsaat
|
21
.Nov.
|
Keine
|
E 1.2
Begrünungsmischungen
|
90
|
|
31.
Aug.
|
Vorgegebene
Mischung
|
Keine
|
E 2.1
Brache-
Begrünung ohne ÖVF
|
710
|
Max.
7 ha/
Betrieb
Bis zu 10
ha
Möglich
wenn weniger als 50 % der Ackerfläche
|
15.
Mai
|
M1 /
M2
|
21.
Nov.
1. Sep. wenn
Winterung folgt
|
Keine
|
15.
Sep.
|
M3
|
E 7
Blüh-,Brut- und
Rückzugsflächen (Lebensräume
Für
Niederwild)
|
540
|
Keine
Begrenzung
Mindestschlaggröße 0,3ha
|
15.
Mai
|
M3
|
16.
Jan
|
16.
Jan
|
Keine
|
F 1
Winterbegrünung
|
100
|
Nur in Kulisse
möglich
|
31.
Aug.
|
Vorgegebene
Mischung
|
16.
Jan.
|
16.
Jan.
|
Keine
|
ÖVF
|
Fak-
tor
|
Beschränkung
|
Aussaat
bis
|
Saatgut
|
Mulchen
ab
|
Einarbeitung
|
Sonstige Vorgaben
|
Brache
|
1
|
Kein PS
|
1 Apr.
|
|
1 Jul. bis 16 Nov.
|
1 Jan.
|
|
Brache mit Honigplanzen
|
1,5
|
Kein PS
Keine Nutzung
|
31 Mai
|
Zugelassene Fertigmischung wird
empfohlen
|
1 Juli bis 16 Nov
|
1 Jan
1 Okt. Wenn Winterung folgt
|
|
Feldrand/Puffer-streifen
Waldrand auf Ackerland
|
1,5
|
Kein PS
Nutzung eigeschränkt möglich
|
|
Selbstbegrünung bzw.
Keine landw. Kulturpflanze in Reinsaat
|
Nutzung/
Mulchen ab
1 Jul. Bis 16 Nov
|
1 Jan
1 Aug wenn Winterung folgt
|
Min. 1 m max. 20 m
Nur auf Ackerstatus
|
Feldrand/Puffer-streifen
auf
Grünland
|
1,5
|
|
Selbstbegrünung bzw.
Keine landw. Kulturpflanze in Reinsaat
|
|
Min.1m max.20m
Ackerstatus muss angrenzen
|
Leguminosen
|
1
|
Kein PS
|
15. Mai
|
Reinsaat oder
Mischungen
Leguminosen müssen im Bestand
Überwiegen
|
Feinkörnige Leg. Können ganzjährig
beerntet werden
|
15 (Grob-)
Bzw. 31 Aug.(Feinkörnig)
|
Drusch vor 15 Aug drei Tage zuvor beim LWA melden.
Nach Leg Winterkultur oder Winterzwischenfrucht bis 15 Jan.
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ÖVF
Zwischen-früchte
|
0,3
|
Kein PS
Keine Nutzung im Antragsjahr
|
01 Okt
|
Min. 2 zugelassene Arten(Siehe
Zulassungliste)
1 Art max 60 %
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Jederzeit möglich
|
16. Jan.
|
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