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Ackerbauinfos

Raps

Bei weit entwickelten Rapsbeständen kann der Einsatz eines Wachstumsreglers sinnvoll sein (z.B. Folicur mit 0,8 – 1,0 l/ha).


Wintergerste

Bei Saatterminen gegen Mitte September befindet sich die Gerste meist im 2-4 Blattstadium. Hier können regional erste Blattläuse auftreten.



Hohes Gefährdungspotenzial:

  • Frühsaaten vor dem 25. September
  • Wenn auf benachbarten Flächen z.B. viel Ausfallgetreide, Zwischenfrüchte oder Mais stehen

 

Was gilt es zu beachten?

  • Kontrolle des Bestands:
    • Spätestens ab dem 2-Blattstadium an 5 zufällig ausgewählten Stellen im Bestand jeweils 10 Pflanzen auf Blattläuse kontrollieren
    • Möglichst an sonnigen Tagen kontrollieren, so sieht man die Blattläuse besser.
    • Regelmäßige Kontrollen bis zum Vegetationsende
  • Schadschwellen-orientierte Bekämpfung:
    • Bitte setzten Sie Insektizide nicht pauschal ein. Eine Behandlung sollte nur erfolgen, wenn ohne große Mühe Blattläuse zu finden sind (etwa 10% mit Blattläusen befallene Pflanzen)
  • Einsatz von Insektiziden:
    • Für die Vektorenbekämpfung im Herbst sind Pyrethroide zugelassen. Achten Sie bei den Mitteln auf die Indikation „Blattläuse als Virusvektoren im Herbst“. Mögliche Mittel sind z.B. Hunter, Karate Zeon, Lambda WG, Mavrik Vita, Bulldock, Decis forte, Shock DOWN, Sumicidin Alpha EC.

 

Winterweizen

Im Moment herrschen gute Bedingungen für Bodenherbizide. Deshalb bietet sich auch bei Weizen eine Herbizidbehandlung im Herbst an. Hierfür kann z.B. Herold SC, Malibu, Cadou Pro Pack und andere eingesetzt werden.

In Dinkel kann Herold SC, Carpatus SC und Stomp + Boxer eingesetzt werden.

Bei Ackerfuchsschwanz kann bei starkem Besatz eine Nachbehandlung im Frühjahr nötig sein!

 

Düngung nach der Ernte

Die Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf Ackerland hat am 01. Oktober begonnen! Sie endet am 31. Januar.

Die Sperrfrist auf Grünland ist vom 01. November bis 31. Januar!

Für Festmist von Huf- und Klauentieren und Kompost beginnt die Sperrfrist am 01. Dezember und endet am 15. Januar!



Informationen und Merkblätter finden Sie hier:

www.ltz-bw.de

è Arbeitsfelder

è Düngung

è Rechtlicher Rahmen

oder:
www.duengung-bw.de

è Informationen

 

Hinweis

Bitte denken Sie an alle nötigen Aufzeichnungen und Unterlagen:

  • Aufzeichnung der Pflanzenschutzmittel
  • Sachkundenachweis und Fortbildungsnachweise (4 Stunden im 3-Jahres-Zeitraum)
  • Anwenderschutz Pflanzenschutz (Brille, Handschuhe, Schürze…)
  • Aufbrauchfristen und Entsorgungspflichten von Pflanzenschutzmitteln beachten
  • TÜV Pflanzenschutzspritze
  • Aufzeichnung der Düngung
  • Düngebedarfsermittlungen
  • Grundnährstoff-Bodenuntersuchungen (alle 6 Jahre für Schläge >1 ha)
  • Wirtschaftsdünger-Untersuchungen oder amtliche Richtwerte
  • Ergebnisse der Stickstoff-Bodenuntersuchungen oder amtliche Richtwerte

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