Raps
Bei weit entwickelten Rapsbeständen
kann der Einsatz eines Wachstumsreglers sinnvoll sein (z.B. Folicur mit 0,8 – 1,0 l/ha).
Wintergerste
Bei Saatterminen gegen Mitte September
befindet sich die Gerste meist im 2-4 Blattstadium. Hier können regional erste Blattläuse auftreten.
Hohes Gefährdungspotenzial:
- Frühsaaten vor dem 25.
September
- Wenn auf benachbarten Flächen z.B.
viel Ausfallgetreide, Zwischenfrüchte oder Mais stehen
Was gilt es zu beachten?
- Kontrolle des
Bestands:
- Spätestens ab dem 2-Blattstadium an 5 zufällig
ausgewählten Stellen im Bestand jeweils 10 Pflanzen auf Blattläuse kontrollieren
- Möglichst an sonnigen Tagen kontrollieren, so sieht man die
Blattläuse besser.
- Regelmäßige Kontrollen bis zum Vegetationsende
- Schadschwellen-orientierte
Bekämpfung:
- Bitte setzten Sie Insektizide nicht pauschal ein. Eine Behandlung
sollte nur erfolgen, wenn ohne große Mühe Blattläuse zu finden sind (etwa 10% mit Blattläusen befallene
Pflanzen)
- Einsatz von
Insektiziden:
- Für die Vektorenbekämpfung im Herbst sind Pyrethroide
zugelassen. Achten Sie bei den Mitteln auf die Indikation „Blattläuse als Virusvektoren im Herbst“. Mögliche Mittel
sind z.B. Hunter, Karate Zeon, Lambda WG, Mavrik Vita, Bulldock, Decis forte, Shock DOWN, Sumicidin Alpha EC.
Winterweizen
Im Moment herrschen gute Bedingungen
für Bodenherbizide. Deshalb bietet sich auch bei Weizen eine Herbizidbehandlung im Herbst an. Hierfür kann z.B. Herold SC,
Malibu, Cadou Pro Pack und andere eingesetzt werden.
In Dinkel kann Herold SC, Carpatus SC und
Stomp + Boxer eingesetzt werden.
Bei Ackerfuchsschwanz kann bei starkem
Besatz eine Nachbehandlung im Frühjahr nötig sein!
Düngung
nach der Ernte
Die Sperrfrist für die
Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf Ackerland hat am 01. Oktober begonnen! Sie endet am 31. Januar.
Die Sperrfrist auf Grünland ist
vom 01. November bis 31. Januar!
Für Festmist von Huf- und
Klauentieren und Kompost beginnt die Sperrfrist am 01. Dezember und endet am 15. Januar!
Informationen und Merkblätter finden Sie hier:
www.ltz-bw.de
è Arbeitsfelder
è Düngung
è Rechtlicher Rahmen
oder:
www.duengung-bw.de
è Informationen
Hinweis
Bitte denken Sie an alle nötigen
Aufzeichnungen und Unterlagen:
- Aufzeichnung der
Pflanzenschutzmittel
- Sachkundenachweis und Fortbildungsnachweise
(4 Stunden im 3-Jahres-Zeitraum)
- Anwenderschutz Pflanzenschutz (Brille,
Handschuhe, Schürze…)
- Aufbrauchfristen und Entsorgungspflichten
von Pflanzenschutzmitteln beachten
- TÜV Pflanzenschutzspritze
- Aufzeichnung der Düngung
- Düngebedarfsermittlungen
- Grundnährstoff-Bodenuntersuchungen
(alle 6 Jahre für Schläge >1 ha)
- Wirtschaftsdünger-Untersuchungen oder
amtliche Richtwerte
- Ergebnisse der
Stickstoff-Bodenuntersuchungen oder amtliche Richtwerte