Raps
Ausfallgetreide (besonders Gerste)
kann je nach auftreten eine große Konkurrenz für den Raps sein. Ein guter Bekämpfungszeitpunkt ist ab dem
2–3-Blattstadium des Getreides. Bei normalem Ungrasbesatz können Mittel wie Agil-S oder Fusilade MAX eingesetzt werden. Bei
schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz sollten Focus Ultra + Dash oder Select 240 EC + Radiamix zu Einsatz kommen. Bei starkem
Ackerfuchsschwanzbefall kann aber trotzdem noch eine Nachbehandlung mit Kerb Flo oder Crawler nötig sein.
Wer Belkar zur
Unkrautbekämpfung einsetzten will (frühestens ab dem 2. Laubblatt) kann das mit den Gräsermitteln Gallant Super, Panarex
oder Focus Ultra kombinieren.
Um unnötige
Behandlungen mit Insektiziden gegen den Rapserdfloh zu vermeiden und damit auf resistente Erdflöhe zu selektieren
unbedingt Gelbschalen aufstellen!
Eine Behandlung
ist notwendig, wenn mehr als 50 Erdflöhe je Gelbschale in 3 Wochen bis zum 6-Blattstadium gefangen wurden.
Bei weit
entwickelten Rapsbeständen kann der Einsatz eines Wachstumsreglers sinnvoll sein (z.B. Folicur mit 0,8 – 1,0 l/ha).
Mais
Dieses Jahr treten
verstärkt wieder Maiszünsler in den Beständen auf. Deshalb sollten die Maisstoppeln nach der Ernte bis zum
Kronwurzelbereich zerstört werden, um die Überwinterung der Larven zu verhindern. Hierfür eignen sich z.B. Mulcher,
Messerwalze oder Kreiselschläger.
Wintergerste
Für die
Herbizidbehandlung sollten aus Resistenzgründen Bodenherbizide bevorzugt werden. Produkte wie z.B. Cadou Pro Pack, Herold SC, Malibu
haben früh eingesetzt die beste Ackerfuchsschwanz-Wirkung (im Auflaufen, wenn die Reihen gerade sichtbar sind). Bei späteren
Einsatzterminen wird die Wirkung schwächer.
Bei geringem
Ackerfuchsschwanzdruck können auch Produkte wie z.B. CTU, Toluton in Tankmischung eingesetzt werden.
Der neue Cadou Pro
Pack und Malibu haben keine Zulassung im Dinkel!
Düngung nach der
Ernte
Die
Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf Ackerland hat am 01. Oktober begonnen!
Informationen und Merkblätter finden Sie hier:
www.ltz-bw.de
- Arbeitsfelder
- Düngung
- Rechtlicher
Rahmen
oder:
www.duengung-bw.de
Hinweis
Die neue
Pflanzenschutzgeräteverordnung sieht eine Erweiterung der Prüfpflicht für folgende Gerätetypen vor, wenn mit diesen
auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel (z.B. Granulatstreuer für Schneckenkornausbringung) ausgebracht werden:
- Stationäre
und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
- Granulatstreugeräte
- Schleppergetragene oder von einer Person geschobene
oder gezogene Streichgeräte
- Bodenentseuchungsgeräte