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Ackerbauinfos

 

Raps

Ausfallgetreide (besonders Gerste) kann je nach auftreten eine große Konkurrenz für den Raps sein. Ein guter Bekämpfungszeitpunkt ist ab dem 2–3-Blattstadium des Getreides. Bei normalem Ungrasbesatz können Mittel wie Agil-S oder Fusilade MAX eingesetzt werden. Bei schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz sollten Focus Ultra + Dash oder Select 240 EC + Radiamix zu Einsatz kommen. Bei starkem Ackerfuchsschwanzbefall kann aber trotzdem noch eine Nachbehandlung mit Kerb Flo oder Crawler nötig sein.

Wer Belkar zur Unkrautbekämpfung einsetzten will (frühestens ab dem 2. Laubblatt) kann das mit den Gräsermitteln Gallant Super, Panarex oder Focus Ultra kombinieren.

Um unnötige Behandlungen mit Insektiziden gegen den Rapserdfloh zu vermeiden und damit auf resistente Erdflöhe zu selektieren unbedingt Gelbschalen aufstellen!

Eine Behandlung ist notwendig, wenn mehr als 50 Erdflöhe je Gelbschale in 3 Wochen bis zum 6-Blattstadium gefangen wurden.

Bei weit entwickelten Rapsbeständen kann der Einsatz eines Wachstumsreglers sinnvoll sein (z.B. Folicur mit 0,8 – 1,0 l/ha).

 

Mais

Dieses Jahr treten verstärkt wieder Maiszünsler in den Beständen auf. Deshalb sollten die Maisstoppeln nach der Ernte bis zum Kronwurzelbereich zerstört werden, um die Überwinterung der Larven zu verhindern. Hierfür eignen sich z.B. Mulcher, Messerwalze oder Kreiselschläger.

 

Wintergerste

Für die Herbizidbehandlung sollten aus Resistenzgründen Bodenherbizide bevorzugt werden. Produkte wie z.B. Cadou Pro Pack, Herold SC, Malibu haben früh eingesetzt die beste Ackerfuchsschwanz-Wirkung (im Auflaufen, wenn die Reihen gerade sichtbar sind). Bei späteren Einsatzterminen wird die Wirkung schwächer.

Bei geringem Ackerfuchsschwanzdruck können auch Produkte wie z.B. CTU, Toluton in Tankmischung eingesetzt werden.

Der neue Cadou Pro Pack und Malibu haben keine Zulassung im Dinkel!

 

Düngung nach der Ernte

Die Sperrfrist für die Ausbringung N-haltiger Düngemittel auf Ackerland hat am 01. Oktober begonnen!


Informationen und Merkblätter finden Sie hier:

www.ltz-bw.de

  • Arbeitsfelder
  • Düngung
  • Rechtlicher Rahmen

oder:
www.duengung-bw.de

  •  Informationen

 

 

Hinweis

Die neue Pflanzenschutzgeräteverordnung sieht eine Erweiterung der Prüfpflicht für folgende Gerätetypen vor, wenn mit diesen auch tatsächlich Pflanzenschutzmittel (z.B. Granulatstreuer für Schneckenkornausbringung) ausgebracht werden:

  • Stationäre und mobile Beizgeräte mit einer Chargengröße größer oder gleich 5 kg oder mit kontinuierlicher Beizung
  • Granulatstreugeräte
  • Schleppergetragene oder von einer Person geschobene oder gezogene Streichgeräte
  • Bodenentseuchungsgeräte

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