Raps
Die Rapsaussaat ist bereits im Gange. Saattermine von
Ende August bis Anfang September sind je nach Standort optimal. Folgende Aussaatmengen werden empfohlen:
- Frühe Saat (ab 20.
August)
- Hybridsorten ca. 40 Kö/m²
- Liniensorten ca. 50 Kö/m²
- Späte Saat (ab 28.
August)
- Hybridsorten ca. 50 Kö/m²
- Liniensorten ca. 60 Kö/m²
Mögliche Herbizidmaßnahmen nach
der Saat:
Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit
Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1
Woche nach der Saat) angewendet werden. Im Vorauflauf kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold
erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im
Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht auf allen
Flächen möglich!
Zur Nachbehandlung gegen z.B. Kamille oder
Klatschmohn eignet sich Runway.
Eine weitere Möglichkeit für die
Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist seit letzter Saison das Mittel Belkar. Es kann entweder ab dem 6-Blatt-Stadium mit 0,5
l/ha oder im Splitting-Verfahren mit 2 x 0,25 l/ha (2-4-Blatt und mindestens 14 Tage später BBCH 16 -18) gefahren werden. Die Wirkung
gegen Unkräuter ist bei der Splitting-Anwendung besser. Mischungen mit den Wachstumsreglern Tilmor, Toprex oder Folicur sind bei der
2. Anwendung möglich. Bei der Anwendung von Belkar darf im Herbst kein Carax eingesetzt werden.
Die Bestände sollten auf Fraßschäden
durch Schnecken kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen. Achtung: Bei den meisten Mitteln gilt die
Anwendungsbestimmung NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen
landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen
nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer
Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.
Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von
maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha
Gesamt – N zu beachten. Diese Düngung muss allerdings bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr voll angerechnet
werden!
Düngung
nach der Ernte
Generell ist eine Ausnahme vom Ausbringverbot nach der
Ernte nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Wintergerste nach Getreide zulässig, hierfür bitte die Merkblätter
beachten.
Die Merkblätter finden Sie unter:
www.ltz-bw.de
è Arbeitsfelder
è Düngung
è Rechtlicher Rahmen
oder:
www.duengung-bw.de
è Informationen
Termine
Am 09. September findet um 10 Uhr die
Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Mais, Soja und Zwischenfrüchte statt.
Die Veranstaltung wird als zweistündige
Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.
Achtung: Die Teilnahme ist in diesem Jahr nur nach Anmeldung möglich! Wir
bitten hierfür um Verständnis. Anmeldung bitte unter Tel. 0 70 31 663 2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de.