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Warndienst

Raps

Die Rapsaussaat ist bereits im Gange. Saattermine von Ende August bis Anfang September sind je nach Standort optimal. Folgende Aussaatmengen werden empfohlen:

  • Frühe Saat (ab 20. August)
    • Hybridsorten ca. 40 Kö/m²
    • Liniensorten ca. 50 Kö/m²
  • Späte Saat (ab 28. August)
    • Hybridsorten ca. 50 Kö/m²
    • Liniensorten ca. 60 Kö/m²

Mögliche Herbizidmaßnahmen nach der Saat:

Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach der Saat) angewendet werden. Im Vorauflauf kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht auf allen Flächen möglich!

Zur Nachbehandlung gegen z.B. Kamille oder Klatschmohn eignet sich Runway.

Eine weitere Möglichkeit für die Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist seit letzter Saison das Mittel Belkar. Es kann entweder ab dem 6-Blatt-Stadium mit 0,5 l/ha oder im Splitting-Verfahren mit 2 x 0,25 l/ha (2-4-Blatt und mindestens 14 Tage später BBCH 16 -18) gefahren werden. Die Wirkung gegen Unkräuter ist bei der Splitting-Anwendung besser. Mischungen mit den Wachstumsreglern Tilmor, Toprex oder Folicur sind bei der 2. Anwendung möglich. Bei der Anwendung von Belkar darf im Herbst kein Carax eingesetzt werden.

Die Bestände sollten auf Fraßschäden durch Schnecken kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen. Achtung: Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.

Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten. Diese Düngung muss allerdings bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr voll angerechnet werden!



Düngung nach der Ernte

Generell ist eine Ausnahme vom Ausbringverbot nach der Ernte nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Wintergerste nach Getreide zulässig, hierfür bitte die Merkblätter beachten.
Die Merkblätter finden Sie unter:

www.ltz-bw.de

è Arbeitsfelder

è Düngung

è Rechtlicher Rahmen

oder:
www.duengung-bw.de

è Informationen


Termine

Am 09. September findet um 10 Uhr die Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Mais, Soja und Zwischenfrüchte statt.

Die Veranstaltung wird als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.

Achtung: Die Teilnahme ist in diesem Jahr nur nach Anmeldung möglich! Wir bitten hierfür um Verständnis. Anmeldung bitte unter Tel. 0 70 31 663 2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de.

 

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