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Warndienst


Versuchsfeld

Seit diesem Jahr gibt es Sortenempfehlungen vom Zentralen Versuchsfeld in Gäufelden-Tailfingen als Video.

Die Videos finden Sie unter folgendem Link:

Winterraps: https://www.youtube.com/watch?v=VulCowaUBZw

Wintergerste: https://www.youtube.com/watch?v=htp8ScMwAQs

Sommergerste: https://www.youtube.com/watch?v=hUzrIjFTZ-A

Hafer: https://www.youtube.com/watch?v=Vta8_7gaFDo

Winterweizen: https://www.youtube.com/watch?v=JeurRjmr0DM


Mais

Für unsere Region steht diese Woche die erste Ausbringung der Trichogramma-Schlupfwespe gegen den Maiszünsler an.


Leguminosen

Sollten in den Sojabohnen manche Vorauflaufbehandlungen nicht funktioniert haben, kann im Nachauflauf bis BBCH 25 der Soja noch Clearfield-Clentiga + Dash E.C. eingesetzt werden.


Bei den Erbsen war letzte Woche ein zweiter Flughöhepunkt des Erbsenwicklers. Zur Absicherung können hier Insektizidmaßnahmen durchgeführt werden.


Bei Flächen, die als ÖVF-Leguminosen angemeldet sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!




Allgemeiner Hinweis

Achten Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.


Düngeverordnung

Die Änderungen in der Düngeverordnung sind am 1. Mai in Kraft getreten. Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Neuerungen hinweisen, die ab sofort gültig sind:

Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung sind folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:

  1. eindeutige Bezeichnung des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  2. Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,

  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen     und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff,

Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für einzelne Betriebe gelten wie bisher.

Weitere Informationen zur neuen Düngeverordung finden Sie auf der Internetseite des LTZ.

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung


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