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Warndienst



Versuchsfeld

Seit diesem Jahr gibt es Sortenempfehlungen vom Zentralen Versuchsfeld in Gäufelden-Tailfingen als Video.

Die Videos zu Raps und Wintergerste finden Sie unter folgendem Link:

Winterraps: https://www.youtube.com/watch?v=VulCowaUBZw

Wintergerste: https://www.youtube.com/watch?v=htp8ScMwAQs



Sommergetreide

Die Sommergerste ist im Ährenschieben. Falls noch nicht geschehen, können jetzt Fungizidmaßnahmen durchgeführt werden.

Hier kann z.B. Revytrex + Comet, Ascra Xpro + Fandango oder Elatus Era + Sympara eingesetzt werden.

Chlorthalonil darf seit 20. Mai nicht mehr angewendet werden! Eventuell noch vorhandene restmengen müssen entsorgt werden!



Mais

Herbizid-Behandlungen im Nachauflauf können je nach Mittel bis zum 6 – 8 Blattstadium durchgeführt werden. Sulfonylharnstoff-freie Mittel sind z.B. Callisto, Maran, Nagano oder Laudis.

Eine bessere Wirkung gegen Ungräser haben sulfonylharnstoffhaltige Mittel, wie z.B. Arigo + Spectrum Plus, Elumis + Peak oder MaisTer power.



Leguminosen

Sollten in den Sojabohnen manche Vorauflaufbehandlungen nicht funktioniert haben, kann im Nachauflauf noch Clearfield-Clentiga + Dash E.C. eingesetzt werden.



Bei den Erbsen war letzte Woche der erste Flughöhepunkt des Erbsenwicklers. Zur Absicherung können hier Insektizidmaßnahmen durchgeführt werden.



Bei Flächen, die als ÖVF-Leguminosen angemeldet sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!





Allgemeiner Hinweis

Achten Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.



Düngeverordnung

Die Änderungen in der Düngeverordnung sind am 1. Mai in Kraft getreten. Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Neuerungen hinweisen, die ab sofort gültig sind:

Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung sind folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:

  1. eindeutige Bezeichnung des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  2. Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,

  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen     und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff,

Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für einzelne Betriebe gelten wie bisher.

Weitere Informationen zur neuen Düngeverordung finden Sie auf der Internetseite des LTZ.

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung





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