Versuchsfeld
Seit
diesem Jahr gibt es Sortenempfehlungen vom Zentralen Versuchsfeld in Gäufelden-Tailfingen als Video.
Die
Videos zu Raps und Wintergerste finden Sie unter folgendem Link:
Winterraps: https://www.youtube.com/watch?v=VulCowaUBZw
Wintergerste: https://www.youtube.com/watch?v=htp8ScMwAQs
Sommergetreide
Die Sommergerste ist im Ährenschieben. Falls noch nicht geschehen, können jetzt
Fungizidmaßnahmen durchgeführt werden.
Hier kann z.B. Revytrex + Comet, Ascra Xpro + Fandango oder Elatus Era + Sympara eingesetzt werden.
Chlorthalonil darf seit 20. Mai nicht mehr angewendet werden! Eventuell noch vorhandene restmengen müssen
entsorgt werden!
Mais
Herbizid-Behandlungen
im Nachauflauf können je nach Mittel bis zum 6 – 8 Blattstadium durchgeführt werden. Sulfonylharnstoff-freie Mittel sind
z.B. Callisto, Maran, Nagano oder Laudis.
Eine bessere Wirkung gegen Ungräser haben sulfonylharnstoffhaltige Mittel, wie z.B. Arigo + Spectrum Plus,
Elumis + Peak oder MaisTer power.
Leguminosen
Sollten in den Sojabohnen manche Vorauflaufbehandlungen nicht funktioniert
haben, kann im Nachauflauf noch Clearfield-Clentiga + Dash E.C. eingesetzt werden.
Bei
den Erbsen war letzte Woche der erste Flughöhepunkt des Erbsenwicklers. Zur Absicherung können hier
Insektizidmaßnahmen durchgeführt werden.
Bei
Flächen, die als ÖVF-Leguminosen angemeldet sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!
Allgemeiner
Hinweis
Achten
Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet
werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.
Düngeverordnung
Die Änderungen in der
Düngeverordnung sind am 1. Mai in Kraft getreten. Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Neuerungen hinweisen, die ab sofort
gültig sind:
Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung sind folgende Angaben über die
Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
-
eindeutige Bezeichnung des Schlages oder
der Bewirtschaftungseinheit
-
Größe des Schlages oder der
Bewirtschaftungseinheit
-
die Art und Menge des aufgebrachten
Stoffes,
-
die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff
und Phosphat, bei organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff
auch die Menge an verfügbarem Stickstoff,
Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber
zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung
aufzuzeichnen.
Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht
für einzelne Betriebe gelten wie bisher.
Weitere Informationen zur neuen
Düngeverordung finden Sie auf der Internetseite des LTZ.
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung