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Warndienst



Wintergetreide

Der Weizen befindet sich im Ährenschieben, frühe Sorten befinden sich schon in der Blüte. Die nächsten Tage können hier, falls noch nicht geschehen, Fungizidmaßnahmen durchgeführt werden. Eine breite Wirkung gegen Septoria, DTR und Rostkrankheiten haben z.B. Adexar, Ascra Xpro, Ceriax, Champion + Diamant, Elatus Era oder Input Xpro.

Auf Fusarium-Risikostandorten (u.a. Mais- oder Weizen-Vorfrucht, nicht wendende Bodenbearbeitung und Niederschläge während der Blüte) kann die Fungizidmaßnahme zu Blühbeginn z.B. mit Osiris, Proline, Curbatur, Prosaro, Sympara oder Skyway Xpro durchgeführt werden.

Dieses Jahr tritt das Getreidehähnchen stärker auf als in den Vorjahren. Eine Bekämpfung ist erst ab Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte notwendig. Diese liegt bei ca. 20% geschädigter Blattfläche auf den oberen 2 Blättern oder 1 bis 2 Larven pro Halm. 20% geschädigte Blattfläche sind meist dann erreicht, wenn der Bestand bei einer Betrachtung aus der Ferne wießlich schimmert.



Sommergetreide

Das Sommergetreide befindet sich im Längenwachstum. Bei der nach wie vor trockenen Witterung ist in der Sommergerste kein Wachstumsregler nötig. Mit Fungizidmaßnahmen kann ebenfalls noch gewartet werden



Mais

Herbizid-Behandlungen im Nachauflauf können je nach Mittel ab dem 2 – 4 Blattstadium bis zum 6 – 8 Blattstadium durchgeführt werden. Sulfonylharnstoff-freie Mittel sind z.B. Callisto, Maran, Nagano oder Laudis.

Eine bessere Wirkung gegen Ungräser haben sulfonylharnstoffhaltige Mittel, wie z.B. Arigo + Spectrum Plus, Elumis + Peak oder MaisTer power.



Leguminosen

Die Sojabohnen sind meist bereits aufgelaufen. Die Vorauflauf-Herbizidmaßnahmen haben größtenteils durch die Niederschläge gut gewirkt. Sollten manche Vorauflaufbehandlungen nicht funktioniert haben, kann im Nachauflauf noch Clearfield-Clentiga + Dash E.C. eingesetzt werden.



Bei Flächen, die als ÖVF-Leguminosen angemeldet sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!





Allgemeiner Hinweis

Achten Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.



Düngeverordnung

Die Änderungen in der Düngeverordnung sind am 1. Mai in Kraft getreten. Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Neuerungen hinweisen, die ab sofort gültig sind:

Spätestens zwei Tage nach jeder Düngung sind folgende Angaben über die Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:

  1. eindeutige Bezeichnung des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  2. Größe des Schlages oder der Bewirtschaftungseinheit

  3. die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,

  4. die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei organischen     und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an verfügbarem Stickstoff,

Bei Weidehaltung hat der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der Weidehaltung aufzuzeichnen.

Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für einzelne Betriebe gelten wie bisher.

Weitere Informationen zur neuen Düngeverordung finden Sie auf der Internetseite des LTZ.

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung

 

Termine

Es freut uns, dass wir wieder Versuchsfeldführungen anbieten können:

  • Mittwoch, 17.06.2020, 10.00 Uhr und 19.00 Uhr mit Schwerpunkt Sorten

Im Mittelpunkt stehen die aktuell angebauten Sorten in Getreide, Raps, Körnerleguminosen und Mais hinsichtlich Ertrag, Krankheitsanfälligkeit und Standfestigkeit sowie der Pflanzenschutz und die aktuell anstehenden Maßnahmen. Die Veranstaltung wird als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.

Achtung: Die Teilnahme ist in diesem Jahr nur nach Anmeldung möglich! Wir bitten hierfür um Verständnis. Anmeldung bitte bis 15.06.2020 unter Tel. 0 70 31 663 2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de.



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