Wintergetreide
Der
Weizen befindet sich im Ährenschieben, frühe Sorten befinden sich schon in der Blüte. Die nächsten
Tage können hier, falls noch nicht geschehen, Fungizidmaßnahmen durchgeführt werden. Eine breite Wirkung gegen Septoria, DTR
und Rostkrankheiten haben z.B. Adexar, Ascra Xpro, Ceriax, Champion + Diamant, Elatus Era oder Input Xpro.
Auf
Fusarium-Risikostandorten (u.a. Mais- oder Weizen-Vorfrucht, nicht wendende Bodenbearbeitung und Niederschläge während der
Blüte) kann die Fungizidmaßnahme zu Blühbeginn z.B. mit Osiris, Proline, Curbatur, Prosaro, Sympara oder Skyway Xpro
durchgeführt werden.
Dieses
Jahr tritt das Getreidehähnchen stärker auf als in den Vorjahren. Eine Bekämpfung ist erst ab Überschreitung der
Bekämpfungsrichtwerte notwendig. Diese liegt bei ca. 20% geschädigter Blattfläche auf den oberen 2 Blättern oder 1 bis
2 Larven pro Halm. 20%
geschädigte Blattfläche sind meist dann erreicht, wenn der Bestand bei einer Betrachtung aus der Ferne wießlich
schimmert.
Sommergetreide
Das Sommergetreide befindet sich im Längenwachstum. Bei der nach wie vor trockenen Witterung ist in der
Sommergerste kein Wachstumsregler nötig. Mit Fungizidmaßnahmen kann ebenfalls noch gewartet werden
Mais
Herbizid-Behandlungen
im Nachauflauf können je nach Mittel ab dem 2 – 4 Blattstadium bis zum 6 – 8 Blattstadium durchgeführt werden.
Sulfonylharnstoff-freie Mittel sind z.B. Callisto, Maran, Nagano oder Laudis.
Eine bessere Wirkung gegen Ungräser haben sulfonylharnstoffhaltige Mittel, wie z.B. Arigo + Spectrum Plus,
Elumis + Peak oder MaisTer power.
Leguminosen
Die Sojabohnen sind meist bereits
aufgelaufen. Die Vorauflauf-Herbizidmaßnahmen haben größtenteils durch die Niederschläge gut gewirkt. Sollten manche
Vorauflaufbehandlungen nicht funktioniert haben, kann im Nachauflauf noch Clearfield-Clentiga + Dash E.C. eingesetzt werden.
Bei Flächen, die als ÖVF-Leguminosen
angemeldet sind, dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!
Allgemeiner
Hinweis
Achten
Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet
werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.
Düngeverordnung
Die Änderungen in der
Düngeverordnung sind am 1. Mai in Kraft getreten. Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Neuerungen hinweisen, die ab sofort
gültig sind:
Spätestens
zwei Tage nach jeder Düngung sind folgende Angaben über die
Düngungsmaßnahme aufzuzeichnen:
-
eindeutige Bezeichnung des Schlages oder der
Bewirtschaftungseinheit
-
Größe des Schlages oder der
Bewirtschaftungseinheit
-
die Art und Menge des aufgebrachten Stoffes,
-
die aufgebrachte Menge an Gesamtstickstoff und Phosphat, bei
organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln neben der Menge an Gesamtstickstoff auch die Menge an
verfügbarem Stickstoff,
Bei Weidehaltung hat
der Betriebsinhaber zusätzlich die Zahl der Weidetage sowie die Art und Zahl der auf der Weide gehaltenen Tiere nach Abschluss der
Weidehaltung aufzuzeichnen.
Ausnahmen von
der Aufzeichnungspflicht für einzelne Betriebe gelten wie bisher.
Weitere Informationen
zur neuen Düngeverordung finden Sie auf der Internetseite des LTZ.
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung
Termine
Es freut uns, dass wir wieder
Versuchsfeldführungen anbieten können:
Im
Mittelpunkt stehen die aktuell angebauten Sorten in Getreide, Raps, Körnerleguminosen und Mais hinsichtlich Ertrag,
Krankheitsanfälligkeit und Standfestigkeit sowie der Pflanzenschutz und die aktuell anstehenden Maßnahmen. Die Veranstaltung wird
als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt.
Achtung: Die Teilnahme ist
in diesem Jahr nur nach Anmeldung möglich! Wir bitten hierfür um Verständnis. Anmeldung bitte bis
15.06.2020 unter Tel. 0 70 31 663 2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de.