Raps
Die Rapsaussaat ist bereits im Gange. Aktuell ist
aber noch keine große Eile geboten, Saattermine Ende August und sogar bis Anfang September sind möglich. Folgende Aussaatmengen
werden empfohlen:
- Frühe Saat (ab 20. August)
- Hybridsorten 30-40 Kö/m²
- Liniensorten 40-50 Kö/m²
- Späte Saat (ab 28. August)
- Hybridsorten 40-50 Kö/m²
- Liniensorten 50-60 Kö/m²
- Wichtig: Saatgut, das mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf nur noch in diesem Jahr
ausgesät werden!
Mögliche Herbizidmaßnahmen nach der
Saat:
Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille,
Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach
der Saat) angewandt werden. Mit einem Zeitraum von 4 bis 7 Tagen nach der Saat kann für eine größere Breitenwirkung eine
Behandlung mit Butisan Gold erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit
Anwendung im Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht auf allen
Flächen möglich.
Bei Herbizidmaßnahmen ohne Clomazone-haltige
Mittel kann eine zweimalige Bekämpfung erforderlich sein. Im Vor- und frühen Nachauflauf können hier die Mittel Butisan
Gold, Butisan Kombi, oder Fuego mit bis zu 20 % reduzierter Aufwandmenge vorgelegt werden. Ab dem 4-Blattsstadium kann eine
Splittingbehandlung mit Fox (1. Gabe: 0,3l/ha, 2. Gabe (BBCH 18): 0,7 l/ha) oder eine Einmalbehandlung mit 0,7 – 0,8 l/ha im
6-Blatt-Stadium erfolgen. Zu beachten gilt es bei der Anwendung von Fox im Nachauflauf, dass die Anwendung nur in trockenen,
gleichmäßigen und ausreichend entwickelten Beständen erfolgen sollte.
Eine neue Möglichkeit
für die Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist zu dieser Saison das Mittel Belkar. Es kann entweder ab dem 6-Blatt-Stadium
mit 0,5 l/ha oder im Splitting-Verfahren mit 2 x 0,25 l/ha (2-4-Blatt und mindestens 14 Tage später BBCH 16 -18) gefahren werden. In
Kombination mit Synero (im Belkar Power Pack) ist die Wirkung gegen Unkräuter verbessert und evtl. eine Alternative zu den
gängigen Vorauflaufbehandlungen.
Die
Bestände sollten auf Fraßschäden durch Schnecken kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen.
Achtung: Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung NT116: Bei der
Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen
Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen
Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.
Winterraps hat im Herbst
einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha
Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten.
Düngung nach der Ernte
Generell ist eine Ausnahme
vom Ausbringverbot nach der Ernte nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Wintergerste nach Getreide zulässig, hierfür bitte
die Merkblätter „N-Düngung auf Ackerland im Herbst“ und „Düngung von Zweit- und
Zwischenfrüchten“ beachten. Die Merkblätter finden Sie unter:
www.ltz-bw.de
- Arbeitsfelder
- Düngung
- Rechtlicher Rahmen
oder:
www.duengung-bw.de
Nacherntebehandlung
Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke, Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4
bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher
keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum und Blattmasse vorhanden
sein.
Allgemeiner Hinweis
Achten Sie auf das Zulassungsende und die
Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Restmengen
rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.