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Warndienst


Raps

Die Rapsaussaat ist bereits im Gange. Aktuell ist aber noch keine große Eile geboten, Saattermine Ende August und sogar bis Anfang September sind möglich. Folgende Aussaatmengen werden empfohlen:

  • Frühe Saat (ab 20. August)
    • Hybridsorten 30-40 Kö/m²
    • Liniensorten 40-50 Kö/m²
  • Späte Saat (ab 28. August)
    • Hybridsorten 40-50 Kö/m²
    • Liniensorten 50-60 Kö/m²
  • Wichtig: Saatgut, das mit dem Wirkstoff Thiram behandelt wurde, darf nur noch in diesem Jahr ausgesät werden!

Mögliche Herbizidmaßnahmen nach der Saat:

Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach der Saat) angewandt werden. Mit einem Zeitraum von 4 bis 7 Tagen nach der Saat kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht auf allen Flächen möglich.

Bei Herbizidmaßnahmen ohne Clomazone-haltige Mittel kann eine zweimalige Bekämpfung erforderlich sein. Im Vor- und frühen Nachauflauf können hier die Mittel Butisan Gold, Butisan Kombi, oder Fuego mit bis zu 20 % reduzierter Aufwandmenge vorgelegt werden. Ab dem 4-Blattsstadium kann eine Splittingbehandlung mit Fox (1. Gabe: 0,3l/ha, 2. Gabe (BBCH 18): 0,7 l/ha) oder eine Einmalbehandlung mit 0,7 – 0,8 l/ha im 6-Blatt-Stadium erfolgen. Zu beachten gilt es bei der Anwendung von Fox im Nachauflauf, dass die Anwendung nur in trockenen, gleichmäßigen und ausreichend entwickelten Beständen erfolgen sollte.

Eine neue Möglichkeit für die Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist zu dieser Saison das Mittel Belkar. Es kann entweder ab dem 6-Blatt-Stadium mit 0,5 l/ha oder im Splitting-Verfahren mit 2 x 0,25 l/ha (2-4-Blatt und mindestens 14 Tage später BBCH 16 -18) gefahren werden. In Kombination mit Synero (im Belkar Power Pack) ist die Wirkung gegen Unkräuter verbessert und evtl. eine Alternative zu den gängigen Vorauflaufbehandlungen.

Die Bestände sollten auf Fraßschäden durch Schnecken kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen. Achtung: Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden.


Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten.


Düngung nach der Ernte

Generell ist eine Ausnahme vom Ausbringverbot nach der Ernte nur zu Zwischenfrüchten, Winterraps und Wintergerste nach Getreide zulässig, hierfür bitte die Merkblätter „N-Düngung auf Ackerland im Herbst“ und „Düngung von Zweit- und Zwischenfrüchten“ beachten. Die Merkblätter finden Sie unter:

www.ltz-bw.de

  • Arbeitsfelder
  • Düngung
  • Rechtlicher Rahmen

oder: www.duengung-bw.de

  • Informationen

Nacherntebehandlung

Bei starker Wurzelverunkrautung, z. B. Quecke, Distel, Ackerwinde usw. empfiehlt es sich ca. 4 bis 6 Wochen nach der Ernte eine Bekämpfung durchzuführen (z. B. Kyleo oder ähnliches Produkt). Wichtig ist dabei vorher keine Bodenbearbeitung durchzuführen. Bei der Behandlung muss genügend Wachstum und Blattmasse vorhanden sein. 

Allgemeiner Hinweis
 

Achten Sie auf das Zulassungsende und die Aufbrauchfristen der Pflanzenschutzmittel. Bei Mitteln mit kurzen Restlaufzeiten sollte darauf geachtet werden, dass eventuelle Restmengen rechtzeitig aufgebraucht werden um unnötige Entsorgungskosten zu vermeiden.



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