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Ackerbauinfos

Raps

Auf einigen Flächen wurde die letzten Tage bereits Raps gesät. Bei der derzeit sehr trockenen Witterung kann mit der Aussaat aber auch noch einige Tage gewartet werden. In den letzten Jahren waren auch Aussaattermine bis in die erste Septemberdekade bei entsprechend angepasster Saatstärke und wüchsigen Sorten problemlos möglich. Für einen gleichmäßigen Feldaufgang werden entweder ausreichend Restfeuchte im Boden oder Niederschläge nach der Saat benötigt.

Mögliche Herbizidmaßnahmen nach der Saat:

Generell sind Behandlungen im Vorauflauf wirksamer, natürlich nur bei ausreichend Bodenfeuchte. Bei einer allgemeinen Verunkrautung mit Kamille, Vogelmiere, Ehrenpreis und Klette können Mittel wie Butisan Top bzw. Fuego Top als frühe Nachauflaufbehandlung (ca. 1 Woche nach der Saat) angewendet werden. Im Vorauflauf kann für eine größere Breitenwirkung eine Behandlung mit Butisan Gold erfolgen. Zur Rauke-Arten Bekämpfung empfiehlt sich die Anwendung Clomazone-haltiger Produkte mit Anwendung im Vorauflauf bis spätestens 3 bis 4 Tage nach der Saat. Hier ist die Anwendung auf Grund der Auflagen, nicht auf allen Flächen möglich!

Zur Nachbehandlung gegen z.B. Kamille, Kornblume (und Disteln) eignet sich Runway oder Effigo. 

Eine gute Alternative zur Vorauflaufbehandlung ist z.B. Runway oder Tanaris eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit für die Behandlung von Unkräutern im Nachauflauf ist Belkar + Synero 30 SL (im Splitting bessere Wirkung; alle Rapspflanzen benötigen mindestens 2 Blätter).

 Auf den abgeernteten Rapsschlägen sind sehr viele Erdflöhe aktiv, diese sollten deshalb in den Neuansaaten besonders beobachtet werden. Stark gefährdet sind Flächen neben Altraps, insbesondere wenn dort der Ausfallraps bekämpft wird können die Erdflöhe vor allem im Randbereich bei den Keimlingen und jungen Pflanzen Schäden bis zum Totalausfall verursachen, wenn keine rechtzeitige Bekämpfung erfolgt. Ab 10 % Lochfraß an den Keimblättern ist der Bekämpfungsrichtwert erreicht.

Für spätere Bekämpfungsmaßnahmen ist der Zuflug innerhalb von 3 Wochen bis zum 6-Blattstadium entscheidend. Hierfür werden Gelbschalen mit Abdeckgitter auf der Fläche aufgestellt oder noch besser leicht in den Boden eingegraben. Der Rapserdfloh springt zufällig in die Schale und orientiert sich nicht an der gelben Farbe, hier können also auch ältere, ausgeblichene Schalen verwendet werden.

  Zusätzlich sollten die Bestände auf Fraßschäden durch Schnecken kontrolliert werden. Bei Bedarf ist Schneckenkorn zu streuen. Auf jedem Schlag sollten mehrere Kontrollstellen von der Saat bis zum 6-Blatt-Stadium angelegt werden. Hierfür eigenen sich feuchte Jutesäcke, Schneckenfolien oder auch Holzbretter unter denen sich die Schnecken tagsüber verkriechen, diese sollten am besten morgens auf Befall kontrolliert werden. Ab 1-2 Schnecken je Kontrollstelle und Tag ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten und eine Bekämpfungsmaßnahme kann empfohlen werden. Achtung: Bei den meisten Mitteln gilt die Anwendungsbestimmung NT116: Bei der Anwendung muss ein Eintrag des Mittels in angrenzende Flächen vermieden werden (ausgenommen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen). Diese Mittel dürfen an Wegrändern oder an Landschaftselementen nicht mit den gängigen Schleuderstreuern ausgebracht werden. Die randscharfe Ausbringung kann entweder mit einer Grenzstreueinrichtung, einem mechanischen Saatkasten oder gewissenhafter Ausbringung von Hand erreicht werden. Der eingesetzte Streuer zur Ausbringung von Schneckenkorn benötigt seit diesem Jahr eine gültige Prüfplakette für Pflanzenschutzgeräte!

Dokumentieren Sie die Überwachung der Schädlinge, z.B. in dem beigefügten Formblatt oder einer Schlagkartei und bewahren Sie diese bei den Pflanzenschutzaufzeichnungen auf. Diese Vorgaben nach IPSplus werden auf allen Flächen empfohlen und müssen zwingend eingehalten werden in den entsprechenden Schutzgebieten: Landschaftsschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete, intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, gesetzlich geschützten Biotopen und bei Naturdenkmalen.

 Winterraps hat im Herbst einen Düngebedarf von maximal 40 kg N/ha, beim Einsatz von Gülle oder Gärrest sind die Beschränkungen auf 30 kg/ha Ammonium - N und 60 kg/ha Gesamt – N zu beachten. Diese Düngung muss allerdings bei der Düngebedarfsermittlung im Frühjahr voll angerechnet werden!

 

Mais 

Die ersten Flächen wurden trockenheitsbedingt schon gehäckselt. Nicht von der Optik oder den anderen Betrieben zu einer vorzeitigen Ernte verleiten lassen, sondern auf den eigenen Flächen prüfen ob Kolben und Stängel die nötige Reife erreicht haben. Nach der Ernte ein ordentliches Stoppelmanagement durchführen um den Maiszünslerdruck im Folgejahr und die Gefahr von Fusariuminfektionen im evtl. folgenden Weizen zu mindern. Hierfür müssen die Stoppeln bis zum Kronwurzelbereich zerkleinert oder aufgefasert werden, damit keine intakten Überwinterungsquartiere für die Zünslerlarven vorhanden sind. Erreichen lässt sich dies z.B. mit (Messer-)walzen oder Mulchen.

 

Versuchsfeld

Die vorläufigen Ergebnisse der Landessortenversuche sind unter folgendem Link abrufbar:

Infodienst - Landwirtschaft Böblingen - Zentrales Versuchsfeld (landwirtschaft-bw.de)

 

Termine

Am 07. September 2022 findet um 10 Uhr die Versuchsfeldführung mit Schwerpunkt Mais, Soja und Zwischenfrüchte statt. Die Veranstaltung wird als zweistündige Fortbildung für die Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt. Anmeldung bitte unter Tel. 0 70 31 663 2330 oder landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de. 

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